Im Bucksturm
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Im Bucksturm

Im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit gab es in vielen Gegenden Europas immer wieder Wellen der Hexenverfolgung. Religiöser Wahn und Fanatismus, die Unfähigkeit, damals unerklärliche Phänomene deuten zu können, soziale Spannungen, Neid, Habgier und nicht zuletzt Hass auf Frauen waren die Ursachen. Auch in Osnabrück gab es mehrere Verfolgungswellen. Sie begannen in den 1580er Jahren und setzten sich nach einer längeren Pause von 1636 bis 1639 fort. Ihnen fielen 278 Menschen, meist Frauen jeden Alters, zum Opfer.

Die Hexenverfolgungen in Osnabrück sind untrennbar mit zwei Bürgermeistern verbunden, Rudolf Hammacher und Dr. Wilhelm Pelzer. Sie verknüpften den damals fest verankerten Glauben an Zauberei und Magie mit durchaus handfesten politischen Motiven. Auch Denunzianten, die eine Bürgerin oder einen Bürger der Stadt der Hexerei bezichtigten, hatten ihre Motive, denn im Fall einer Verurteilung erhielten sie einen Teil des beschlagnahmten Vermögens der angeblichen Hexen oder Zauberer. Jeder konnte in Verdacht geraten, selbst eine angesehene gesellschaftliche Stellung schützte nicht davor. Geriet eine Frau in die Mühlen dieser gnadenlosen Justiz, dann wurde sie gebadet: Die Frau wurde gefesselt und in die Hase geworfen. Ging sie unter und überlebte die Prozedur, so wurde das als Gottesurteil angesehen und die Frau freigelassen. Blieb ihr Körper aber an der Oberfläche, so galt sie als schuldig. Nun wurde ein mehrstufiges Verhör vorgenommen, um ein Geständnis zu erpressen. Wenn die Beschuldigten keines ablegten, griff man zu dem damals zulässigen Mittel der Folter. Nur wenige widerstanden den schrecklichen Schmerzen dieser Tortur, die meisten legten Geständnisse ab. Es wurde auch versucht, weitere bislang Unbeteiligte mit diesen Aussagen belasten zu können. Nun folgte ein summarischer Prozess, in dem stets die Todesstrafe verhängt wurde. Das Urteil wurde sofort vollstreckt, meistens durch Verbrennen auf dem Scheiterhaufen außerhalb der Stadt, manchmal auch durch Enthauptung mit dem Henkerschwert auf dem Marktplatz. Wohlhabende konnte ihren verurteilten Angehörigen eine entehrende öffentliche Hinrichtung gegen Zahlung einer hohen Geldsumme ersparen, die Hinrichtung fand dann direkt am Bucksturm statt. Das Foto zeigt einige Folterinstrumente zum Einspannen von Armen und Beinen im Bucksturm. Bei Hexenprozessen wurden sie jedoch nicht verwendet.
(A
ufnahmedatum: Juli 2014)